von Luitpold Rampeltshammer (AfA-Landesvorsitzender)
Die Entscheidung des Saar-Ministerrats, manchen Geschäften zu erlauben, nicht nur sonn- und feiertags zu öffnen, sondern unter der Woche bis 22 Uhr, ist aus AfA-Sicht problematisch. Denn VerkäuferInnen sind damit wochentags einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt und benötigen freie Sonntage; sie leben oft in ihren Familien mit Kindern, die durch die Schließung von Kindergärten, Kitas und Schulen erhöhte Aufmerksamkeit und Zuwendung bedürfen. Dies alles verursacht insbesondere für viele im Einzelhandel tätigen Frauen erhebliche zusätzliche Belastungen.
Schon lange will der Handelsverband Deutschland (HDE) die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten. Dazu wird die wirtschaftliche Notlage vieler Geschäfte als Ventil genutzt, um dieses Ziel durch die Hintertür der Pandemie durchzusetzen. So hat HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth angemahnt, dass es „keine Denkverbote geben darf“.
Deshalb ist die AfA-Position eindeutig: keine zusätzlichen Ladenöffnungszeiten. Die strengen Regeln, die die Landesregierung in Rheinland-Pfalz getroffen hat, zeigen, dass es Alternativen gibt. Damit stehen wir als AfA nicht alleine: Kirchen, DGB und Verdi lehnen weitere Liberalisierungen ab. Es gibt einen gesellschaftlichen Konsens gegen Ausnahmeregelungen.
Darum: Die bisher geltende Richtlinie zu Ladenöffnungszeiten soll beibehalten werden, die im Bundesvergleich eine der besten darstellt.