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Die Corona-Krise sorgt für wirtschaftlich schwierige Zeiten. Doch wie lässt sich Kurzarbeitet mit Qualifizierung der Beschäftigten verbinden?

von Timo Ahr (stellv. Kreisvorsitzender AfA Saarlouis)


Qualifizierungschancengesetz: Davon profitieren Arbeitnehmer wie auch Unternehmen. Es richtet sich an zwei Zielgruppen:


  • Die keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss haben.
  • Die einen Berufsabschluss haben, der mindestens vier Jahre zurückliegt.

Das bedeutet: „Firmen bekommen besser ausgebildete Arbeitskräfte, Arbeitnehmer werden individuell gefördert.“ Das sagt Thomas Kruppe, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

 

Besonders in der aktuellen wirtschaftlichen und konjunkturellen Situation, bei denen sich eine Rezession bemerkbar macht, ändert sich der Stellenwert der Weiterbildung. Beispiel, bei dem die Qualifizierung schnell wieder auf dem Feld stand, war die Weltwirtschaftskrise 2008/09.

 

Die Förderhöhe und die Voraussetzungen für die beiden Säulen sind zwar unterschiedlich, allerdings hat das Qualifizierungschancengesetz den Vorteil, dass es alle Beschäftigten unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße einschließt und die Möglichkeit bietet, sich zu qualifizieren.

 

Transformationskurzarbeitergeld: Auch wenn entsprechende Optimierungen umgesetzt werden: Allein mit dem Qualifizierungschancengesetz kann die Transformation in besonders betroffenen Branchen nicht gelingen. Daher ist zusätzlich die Forderung eines Transformationskurzarbeitergeldes von Seiten der Gewerkschaften das passende Instrument zur Beschäftigungssicherung und Stärkung von Qualifizierung.

 

Kurzarbeit plus Qualifizierung ist ein ebenfalls auf die Finanzkrise zurückgehender Gedanke, den auch die IG Metall offensiv fordert. Die IG Metall vertritt mit der Stahl- und Automobilindustrie Branchen, die vor strukturellen Herausforderungen und Megatrends stehen. Und genau diese Branchen und Unternehmen, die vor einem massiven strukturellen Umbau betroffen sind, benötigen Zeit und Mittel, um das Unternehmen aber auch die Beschäftigten vorzubereiten und passend zu qualifizieren.

 

Die IG Metall möchte mit dem Transformationskurzarbeitergeld ein Instrument, welches den technologisch-organisatorischen Wandel durch Qualifizierung ermöglicht.

Das „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beinhaltet einige dieser wichtigen sozial- und wirtschaftspolitischen Forderungen und sollte mit den Sozialpartnern vorangetrieben, weiterentwickelt und erlassen werden.

 


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