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Corona- Krise könnte zur Existenzkrise für junge Menschen werden

von Sören Sossong (stellv. AfA-Kreisvorsitzender Saarbrücken- Stadt)


Kurzarbeit, auslaufende Befristungen, keine Übernahme nach der Ausbildung, Kündigungen: Besonders junge Menschen sind von den Maßnahmen, welche Betriebe wegen der Corona-Pandemie ziehen, betroffen. Grund dafür: Viele von ihnen sind befristet oder in prekären Beschäftigungen. Hinzukommen an die 1,3 Millionen Auszubildende und 2,9 Millionen Studierende.

Studierende sind hier besonders hart betroffen. Oftmals erfasst sie die Arbeitslosenversicherung nicht. Kein Einkommen bedeutet keine Sicherung des Lebensunterhalts und der Kosten des Studienganges. BAföG hilft hier nur bedingt.

Daher müssen Bundesregierung und Länder eingreifen, damit sie berechtigt sind, Arbeitslosengeld II zu erhalten. Bei Werksstudenten sollte aus Steuermittel finanziertes Kurzarbeitergeld möglich sein. Wer BAföG will, darf nicht an der Bürokratie scheitern. Einkommensfreibeträge müssen mindestens um sechs Prozent steigen. Studiengebühren sollten ausgesetzt, auslaufende Studienordnungen und -gänge verlängert, Zwangsexmatrikulation ausgesetzt werden. Es bedarf zudem einer Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für Dual-Studierende, damit deren Praxisphasen aufzunehmen.

Es geht darum, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erreichen. Der Ausfall der Berufsschulen darf nicht zum Nachteil der Auszubildenden ausgelegt werden. Hier müssen, was auch an vielen Berufsschulen passiert, über digitalen Unterricht die Lerninhalte vermittelt werden. Der Auszubildende muss, dann natürlich auch dafür, die entsprechende Freistellung im Betrieb erhalten.

Allzu oft machen es sich die Betriebe zu einfach und kommen nicht ihrer Verpflichtung aus dem Gesetz nach. Mit Zwangsurlaub oder gar völliges Einbeziehen in die Kurzarbeit gehen wertvolle Zeit für Lerninhalte und somit für die Prüfungen verloren. Da die Prüfungen ja verschoben oder gar abgesagt wurden, könnte man ja auch annehmen, alles halb so schlimm. Aber auch dies bringt aktuell noch viele unbeantwortete Fragen mit sich. Wie und wann kann ich meine Abschlussprüfung ablegen und was passiert gar, wenn das Ausbildungsverhältnis vor den Prüfungen ausläuft?

Auszubildende haben ein Recht auf volle Fortzahlung ihrer Ausbildungsvergütung für sechs Wochen, auch in Kurzarbeit. Eine Norm, dass das sowieso schon niedrige Einkommen zumindest für einen befristeten Zeitraum hochhalten soll. Eine gute und sinnvolle Norm. Aber diese wird aktuell von verschiedenen Seiten, vor allem von Arbeitgeber- und Handwerkskammerverbänden, hart angegriffen. In Krisenzeiten, wie aktuell, könne man sich dies nicht leisten und wolle den Auszubildenden nicht kündigen. Solche Angriffe auf gute Normen dürfen nicht zugelassen werden.

Sollte es trotz aller Maßnahmen nicht möglich sein, Ausbildungsplätze in den Betrieben zu halten oder für das kommende erste Ausbildungsjahr entsprechende zur Verfügung zu stellen, muss dies durch staatliche Förderung gestützt werden. Hier müssen vor allem die Einführung von Verbundausbildungen vereinfacht und finanziell gefördert werden.

Auch die Übernahme nach der Ausbildung steht aktuell zur Debatte. Da es hier keine gesetzlichen Regelungen zu einer verpflichteten Übernahme oder gar Ankündigungsfrist zur Übernahme gibt, sind Auszubildende hier gänzlich auf sich gestellt.

Ausnahmen bilden tarifvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen und Zusagen. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass diese Regelungen immer noch Gültigkeit besitzen. Hier müssen Betriebs- und Personalräte, sowie einzelne Auszubildende auf ihre Handlungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Die Übernahme sichert nicht nur Perspektive, sondern kann auch den erhöhten Bedarf, wenn es aus einer Krise geht, decken.

All diese Themen zeigen, wo es hingehen kann, wenn man jetzt nicht durch politisches Handeln, entsprechend Leitplanken setzt. Bei allen gesundheitspolitischen Debatten, dürfen wir nicht die Lebens- und Arbeitsbedingungen der KollegenInnen in den Betrieben aus den Augen verlieren.


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